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Wohngeld

Wohnpark an der Wiesent
Wir bieten 14 geförderte Wohnungen im Wohnpark an der Wiesent

Förderung, Wohnberechtigungsschein, Sozialwohnungen

Mit Wohn­be­rechti­gungs­schein Fördermittel beantragen und Miete reduzieren

Staatliche Unterstützung für günstigere Mieten

Wir sind immer bemüht, unsere Mieten in einem sehr fairen Rahmen zu halten. Dennoch kann es sein, dass die Miete unsere Wohnungen und Ihr finanzielles Budget nicht zusammenpassen.

Haben Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein oder Unterstützung auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung, steht Ihnen im Wohnpark an der Wiesent eine Auswahl an 14 geförderten Wohnungen zur Verfügung.

Informationen zu staatlich gefördertem Wohnen im Wohnpark an der Wiesent

Wohnpark an der Wiesent, seniorengerechtes Wohnen, Wohngeld

Staatliche Förderung

Menschen, deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, können einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen. Dadurch können Sie von staatlicher Unterstützung bei finanziellen Belastungen durch Mieten profitieren.

14 förderfähige Wohnungen

Im Wohnpark an der Wiesent haben wir selbstverständlich auf dieses Bedürfnis Acht gegeben und können Ihnen 14 förderfähige Wohnungen zur Verfügung stellen. Diese Verfügen natürlich über die gleiche, hochwertige Ausstattung und den gleichen Komfort.

Höhere Grenzen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung

Für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung (und entsprechendem Ausweis) gelten übrigens höhere Einkommensgrenzen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden Sie voraussichtlich für den Antrag eines Wohnberechtigungsscheins benötigen:

  • Antrag auf Erteilung
  • Einkommenserklärung / Nachweise über Rentenbezüge
  • Bescheinigung über erhaltene Sozialleistungen

Weitere Informationen zu benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website des Landkreis Regensburg.

Ablauf

Der Ablauf ist relativ einfach und wenig aufwendig. Mit Hilfe der benötigten Unterlagen stellen Sie Ihren Antrag. Wenn die Voraussetzungen stimmen, erteilt das Landratsamt den entsprechenden Berechtigungsschein. Die Gebühr für die Bearbeitung liegt dabei bei lediglich 11€.

Einkommensstufe I

Um eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der „Einkommensstufe I“. Diese sog. Einkommensstufen sind fest definiert und unterteilen sich in Einkommensstufe I, II und III.

Dabei gelten folgende Einkommensgrenzen:

Einkommensstufe Einpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt
I 12.000€ 22.000€
II 18.300€ 28.250€
III 22.600€ 34.500€

Wir unterstützen Sie!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne beratend auch beim Thema Wohnberechtigungsschein zur Seite. Wenden Sie sich gerne telefonisch unter +49 9467 826 oder per E-Mail () an unser Team.

Rechenbeispiel

Angaben ohne Gewähr, exemplarisch

Ohne Wohnberechtigungsschein*

Wohnfläche 40m²
Kaltmiete / m² 9,90€
Kaltmiete / Monat 396,00€
Betreuungspauschale 90,00€
Nebenkosten 120,00€
Kosten / Monat, gesamt 606,00€

*Beispielrechnung für Einzelperson

Mit Wohnberechtigungsschein*

Wohnfläche 40m²
Kaltmiete / m² 9,90€
Zuschuss / m²  – 4,40€
Verbleibende Kaltmiete / m² 5,50€
Kaltmiete / Monat 220,00€
Betreuungspauschale 90,00€
Nebenkosten 120,00€
Kosten / Monat, gesamt 430,00€

*Beispielrechung, Einzelperson mit Wohnberechtigungsschein Einkommensstufe I

Weiterführende Informationen

Hinweise & Anlaufstellen

Anlaufstelle Wohngeld

  • Landratsamt Regensburg
  • Altmühlstraße 3
  • 93059 Regensburg
  • +49 941 4009 0
  • Zur Website

www.landkreis-regensburg.de

Informationsseite des Landkreis Regensburg zum Thema „Wohnberechtigungsschein“ beantragen.

www.wohn­berechtigungs­schein.net

Informationsseite „Wohnberechtigungsschein Regensburg“ auf dem Internetportal wohnberechtigungsschein.net.

www.regensburg.de

Informationsseite der Stadt Regensburg zum Thema „Geförderte Mietwohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung“.

www.wbs-rechner.de

Informationsseite „Wohnberechtigungsschein Regensburg“ auf dem Internetportal wbs-rechner.de.